Aktueller Stand der ePrivacy-Verordnung“

Seit Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat, rückt die E-Privacy Verordnung wieder in den Vordergrund. Lange gab es keine Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten, doch nun soll es eine Verordnung geben, die alle Interessen vertritt. Zuvor hatte die finnische Regierung in einem ersten Entwurf eine Debatte über den Datenschutz der elektrischen Kommunikation entfacht. 

Worum geht es bei ePrivacy?

Mit der ePrivacy (offiziell: Regulation of the European Parliament and the Council concerning the respect for private life and the protection of personal data in electronic communications) Verordnung möchte die Europäische Union die Privatsphäre von Bürgern online stärken und den Datenschutz intensiver regulieren. Ganz grundlegend soll das Vertrauen der Bürger in digitale Kommunikationswege gestärkt werden. Die ePrivacy Verordnung soll die Datenschutzgrundverordnung erweitern und insbesondere die Datenverarbeitung in Betrieben behandeln. 

Die wichtigsten Bestimmungen der EU-Kommission: 

Das Recht auf „Vergessenwerden“

Dem Nutzer soll es ermöglicht werden eine bereits erteilte Einwilligung alle sechs Monate zu wiederrufen.

Datenverarbeitung und Datenspeicherung

Die Nutzung von Verarbeitungs- und Speicherfunktion ist unzulässig, sofern der Nutzer nicht ausdrücklich einwilligt. 

Kopplungsverbot 

In der neuen Verordnung soll es unzulässig sein, dass Webseitenbetreiber bestimmte Inhalte von einer Einwilligung abhängig machen. 

Rufnummerunterdrückung

Nutzer sollen ab sofort ihre Rufnummer einfach und kostenlos unterdrücken können.

Privatsphäre – Einstellungen

E-Mail Provider und Entwickler von Anwendungen wie Browser müssen zukünftig ihre Privatsphäre-Einstellungen überarbeiten.

– Direktwerbung 

Die ePrivacy Verordnung erklärt Direktwerbung gegenüber Privatpersonen künftig zu einer „unerbetenen Kommunikation“.