Brauchen auch Facebook-Seiten ein Impressum?“

Auch Facebook Profile und Seiten müssen über ein Impressum verfügen, sofern sie nicht rein privat sind. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Webseiten, Blogs oder Profilen. Da genaue Kriterien für private oder geschäftsmäßige Tätigkeiten fehlen, unterliegen weitaus mehr Facebook Seiten einer Impressumspflicht als nur die Seiten von Unternehmen oder Onlineshops. 

Da das Gegenteil von „privat“ im Sinne des Telemediengesetz (TMG) „geschäftsmäßig“ und nicht „gewerblich“ oder „geschäftlich“ ist, unterliegt „jede nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“ einer Impressumspflicht. 

Was genau muss in einem Impressum stehen?

Die Angaben eines Impressums bei Facebook sind inhaltlich gleich mit denen eines Impressums einer Webseite. Dazu gehören:

– (Vor) Name des Betreibers

– Ladungsfähige Anschrift

-Kontaktdaten

– Bei Unternehmen: Rechtsform und Betretungsbefugnis

– Falls vorhanden: USt-ID, Registergericht und Registernummer

– Besondere Angaben für bestimmte Berufe

Wie können Sie ein Impressum bei Facebook anlegen?

Sobald Sie auf Ihre Facebook Seite klicken, finden Sie in der linken Menüauswahl den Button „Seiteninfos bearbeiten“. Gehen Sie auf den Abschnitt „Impressum“ und fügen Sie Ihre Informationen hinzu. Sobald Sie auf „Änderungen speichern“ klicken, haben sie ein Impressum erstellt.