„Datenschutz – Verstoß: AOK muss hohe Strafe zahlen“

In Baden-Württemberg wurde letzte Woche die höchste, je in Süddeutschland ausgesprochene Strafe gegen einen Verstoß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgesprochen. Die AOK Baden-Württemberg soll 1,24 Millionen Euro Strafe zahlen, da sie Informationen von mehr als 500 Teilnehmern eines Gewinnspiels zu Werbezwecken verwendet hat. Zuvor hatte die AOK zugesagt die Daten der Gewinnspielteilnehmer nur zu Werbezwecken zu verwenden, sofern diese eingewilligt hatten. 

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, begründet die Höhe des Bußgeldes mit der „Größe und Bedeutung der AOK Baden-Württemberg und damit, dass sie sich hat erhebliche Fehler zuschulden kommen lies. Jedoch soll das Bußgeld nicht das Unternehmen gefährden, das gerade in einer Pandemie, als gesetzliche Krankenkasse, eine wichtige Aufgabe habe. Des weiteren habe die AOK von Anfang an vorbildlich kooperiert und stellte nach Bekanntwerden des Vorwurfs alle betrieblichen Maßnahmen ein. 

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https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/06/PM_Bu%C3%9Fgeld-gegen-AOK.pdf