Neues Verfassungsschutzgesetz für den Staatstrojaner“

Innenminister Seehofer hat Pläne veröffentlicht, wie er künftig dem Verfassungsschutz ermöglichen möchte Chats über WhatsApp, Signal oder Threema mitlesen zu dürfen. Des Weiteren sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz auch Internet-Telefonate sowie Video-Calls überwachen und abhören dürfen. 

Bei diesem sogenannten Staatstrojaner, der auf das Handy von Verdächtigen gespielt wird, handelt es sich laut Politikern um ein „rechtlich und technisch höchst fragwürdiges Instrument“. Bis 2017 war der Einsatz des Staatstrojaners nur dem Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr oder zu Ermittlungen bei Geldwäsche oder Rauschgifthandel erlaubt. 

Was ist ein Staatstrojaner?

Trojaner sind Programme, die mithilfe eines anderen Programms auf Computer, Handys oder Tablets eingeschleust werden. Als nützliche Anwendung getarnt lassen sich Daten und Kommunikationsinhalte aufzeichnen und an Ermittlungsbehörden übermitteln. Die Infizierung ist beispielsweise durch das Anklicken eines Links zu einer präparierten Internetseite, durch das Öffnen eines E-Mail-Anhangs oder den Download von Dateien möglich. Unter Umständen kann die Software auch manuell installiert werden, falls der Eigentümer das Gerät gerade unbeaufsichtigt lässt. 

Verfassungsschützer äußern erhebliche Sorgen nachdem „Eingriffe in die Integrität“ der Telekommunikationsnetzwerke erlaubt würden. Es seien zwingend verlässliche Regeln nötig um das entstehende Risiko zu minimieren.