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Schnelle Antworten auf die Fragen, die am häufigsten gestellt werden: Sind wir von NIS2 betroffen? Die Auswertung läuft in Ihrem Browser – ohne Registrierung, ohne Datenübertragung.

Verfügbare Tools

  • NIS2-Betroffenheits-Check
  • Weitere Tools in Vorbereitung

Kurz beantwortet: Auf dieser Seite finden Sie kostenlose Selbsttests zur Einschätzung Ihrer Compliance-Pflichten. Der NIS2-Betroffenheits-Check ermittelt anhand von Sektor, Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz, ob Ihr Unternehmen unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fällt, das seit dem 6. Dezember 2025 gilt.

NIS2-Betroffenheits-Check

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz. Rund 29.500 Einrichtungen werden künftig durch das BSI beaufsichtigt – viele wissen es noch nicht. Prüfen Sie in unter einer Minute, ob Sie dazugehören.

NIS2-Betroffenheits-Check

Drei Angaben genügen für eine erste Einschätzung nach dem NIS2-Umsetzungsgesetz.

Die Einschätzung basiert auf den Standardkriterien Sektor, Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz. Für einzelne Sektoren gelten Sonderregeln unabhängig von der Größe. Eine verbindliche, dokumentierte Betroffenheitsprüfung bieten wir im Rahmen unserer NIS2-Beratung an.

Die Schwellenwerte im Überblick

Kategorie Schwelle Bußgeldrahmen
Besonders wichtige Einrichtung ab 250 Beschäftigte oder über 50 Mio. € Umsatz, Sektor hoher Kritikalität bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtige Einrichtung ab 50 Beschäftigte oder über 10 Mio. € Umsatz bis 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes

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Wir prüfen Ihre Betroffenheit dokumentiert und belastbar – damit die Einschätzung auch einer Behördenanfrage standhält.