Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

◆ Art. 28 DSGVO · Dienstleistersteuerung

Auftragsverarbeitungs­vertrag: sauber aufgesetzt

Jeder Dienstleister mit Zugriff auf personenbezogene Daten braucht einen AV-Vertrag – vom Cloudanbieter über die Lohnbuchhaltung bis zur IT-Wartung. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge, schließen Lücken und bringen Ordnung in Ihr Dienstleisterverzeichnis.

Pflichtinhalte nach Art. 28

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck
  • Weisungsbindung und Vertraulichkeit
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Regelungen zu Unterauftragnehmern
  • Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende

Kurz beantwortet: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Er regelt unter anderem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, die Weisungsbindung, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, den Einsatz von Unterauftragnehmern sowie Löschung und Kontrollrechte.

Wo überall ein AVV nötig ist

Die Liste ist länger, als die meisten vermuten. Typische Fälle im Mittelstand:

Dienstleistung AVV erforderlich?
Webhosting und Cloudspeicher Ja
CRM-, ERP- und HR-Software als SaaS Ja
Newsletter- und Marketing-Tools Ja
Externe Lohnbuchhaltung Ja
IT-Dienstleister mit Fernwartungszugriff Ja
Aktenvernichtung mit personenbezogenen Unterlagen Ja
Steuerberater und Rechtsanwälte Nein – eigenverantwortlich tätig
Reine Transportdienstleistung ohne Datenzugriff Nein

Grenzfall Fernwartung: Auch wenn der Dienstleister die Daten nicht auswerten will, genügt die bloße Zugriffsmöglichkeit für die Pflicht zum AV-Vertrag. Das wird in der Praxis häufig übersehen.

Woran Verträge in der Praxis scheitern

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Unterauftragnehmer

Pauschale Generalgenehmigung ohne Informationspflicht oder Widerspruchsrecht – ein häufiger Mangel in Anbieter-AGB.

🌍

Drittlandtransfer

Keine Angabe, wo verarbeitet wird, und keine Transfergrundlage für Verarbeitung außerhalb der EU.

🗑️

Löschung

Unklare oder fehlende Regelung, was nach Vertragsende mit den Daten und Backups geschieht.

🔍

Kontrollrechte

Auf reine Selbstauskunft reduzierte Nachweise ohne belastbare Prüfmöglichkeit.

🛠️

TOM-Anlage

Allgemeine Marketingfloskeln statt konkreter technischer und organisatorischer Maßnahmen.

📋

Kein Überblick

Niemand weiß, welche Verträge existieren – und welche Dienstleister ohne Vertrag arbeiten.

Unsere Unterstützung

  • Erfassung aller Dienstleister mit Datenzugriff
  • Prüfung bestehender AV-Verträge auf die Pflichtinhalte
  • Nachverhandlung kritischer Klauseln
  • Bereitstellung geprüfter Vertragsmuster
  • Bewertung von Drittlandtransfers
  • Aufbau eines gepflegten Dienstleisterverzeichnisses
📄
AV-Vertragsprüfung im DSB-Mandat ab 190 € / MonatPrüfung, Verhandlung und Verwaltung Ihrer Auftragsverarbeitungsverträge sind Teil des Mandats – inklusive Dienstleisterverzeichnis im Managementsystem.

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Wir verschaffen Ihnen den Überblick über Ihre Dienstleister und bringen die Verträge auf einen rechtssicheren Stand.