Externer Datenschutzbeauftragter Bayern

◆ Bayern

Externer Datenschutz­beauftragter in Bayern

Benennung, BayLDA-Meldung und laufende Betreuung für den bayerischen Mittelstand – mit drei Standorten in Mittelfranken und Mandaten in ganz Bayern. Ab 190 € im Monat.

Auf einen Blick

  • Aufsicht für Unternehmen: BayLDA, Ansbach
  • Drei Standorte in Mittelfranken
  • Datenschutz, Informationssicherheit, KI
  • Ab 190 €/Monat zzgl. USt.

Kurz beantwortet:

In Bayern ist für Unternehmen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach zuständig, für Behörden dagegen der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) in München. CMD Datenschutz & Compliance übernimmt für bayerische Unternehmen die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten: Benennung nach Art. 37 DSGVO, Meldung beim BayLDA, Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge, TOM-Dokumentation, Schulungen sowie die Kommunikation mit Aufsichtsbehörde und Betroffenen. Der Einstieg liegt bei 190 € monatlich zzgl. USt. Wir sind an drei Standorten in Mittelfranken vertreten und bundesweit tätig.

Zwei Aufsichtsbehörden – eine bayerische Besonderheit

Kein anderes Bundesland trennt die Datenschutzaufsicht so konsequent wie Bayern. Wer hier Pflichten erfüllen oder eine Datenpanne melden muss, sollte zuerst wissen, an wen.

BayLDA BayLfD
Voller Name Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Sitz Ansbach München
Zuständig für nicht-öffentliche Stellen: Unternehmen, Praxen, Kanzleien, Vereine, Stiftungen öffentliche Stellen: Behörden, Kommunen, staatliche Einrichtungen, Hochschulen
Typische Adressaten GmbH, GbR, Einzelunternehmen, e.V. Landratsamt, Stadtverwaltung, Schule, Klinik in öffentlicher Trägerschaft
Bußgeldbefugnis ja, nach Art. 83 DSGVO gegenüber Behörden eingeschränkt

Für den Mittelstand gilt praktisch ausnahmslos: zuständig ist das BayLDA in Ansbach. Dorthin gehen die Meldung der DSB-Bestellung, Meldungen von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO und die Antworten auf Prüfungsfragebögen.

Was bayerische Unternehmen in der Praxis beschäftigt

Bayerns Wirtschaft ist stark exportorientiert und industriell geprägt – und genau daraus entstehen die Datenschutzthemen, die uns am häufigsten erreichen.

Lieferkette und Auftragsverarbeitung

Automobil- und Maschinenbauzulieferer bekommen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen vom Kunden durchgereicht. Ohne saubere AVV-Kette und TOM-Nachweise wird es im Audit eng.

Drittlandtransfer

Cloud-Dienste, Konzernmütter in den USA, Support aus Indien: Art. 44 ff. DSGVO verlangt Standardvertragsklauseln plus dokumentiertes Transfer Impact Assessment.

Beschäftigtendaten

Zeiterfassung, Werkszutritt, Videoüberwachung, GPS in Fahrzeugen, Bewerbermanagement – das häufigste Beschwerdefeld überhaupt.

Gesundheitsdaten

Praxen, Kliniken, Pflege, Medizintechnik: Art. 9 DSGVO und § 203 StGB gleichzeitig, mit entsprechend hohen Anforderungen.

Künstliche Intelligenz

ChatGPT und Copilot sind längst im Einsatz. Die Schulungspflicht nach Art. 4 EU AI Act gilt bereits, die Hochrisiko-Pflichten folgen.

NIS2

Der sektorale Anwendungsbereich trifft viele bayerische Produktions- und Versorgungsbetriebe – oft, ohne dass sie es wissen.

Unsere Leistungen für Unternehmen in Bayern

Leistung Inhalt Einstieg
Externer Datenschutzbeauftragter Benennung, BayLDA-Meldung, Verzeichnis, AVV, TOM, Schulung, Behördenkontakt ab 190 €/Monat
Externer Informationssicherheitsbeauftragter ISB-Rolle, ISMS-Aufbau, Risikomanagement, Notfallvorsorge ab 490 €/Monat
Datenschutz-Audit Reifegradbewertung, priorisierter Maßnahmenplan, Managementbericht auf Anfrage
ISO 27001 Gap-Analyse, Dokumentenlenkung, interne Audits, Zertifizierungsbegleitung auf Anfrage
TISAX Reifegradbestimmung, Maßnahmenplan, Vorbereitung auf das Assessment auf Anfrage
NIS2 Betroffenheitsprüfung, Pflichtenabgleich, Umsetzungsfahrplan auf Anfrage
KI-Compliance / EU AI Act Readiness-Check, Systeminventar, Risikoklassen, Governance ab 1.450 € einmalig
Schulungen Präsenz in Bayern oder online, mit Teilnahmenachweis auf Anfrage

Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Vor Ort in Mittelfranken, tätig in ganz Bayern

Drei Standorte, ein Team. Für Begehungen, Audits und Präsenzschulungen sind wir persönlich bei Ihnen; die laufende Betreuung läuft digital und damit unabhängig von der Entfernung.

Schwabach

Industriestraße 6, 91126 Schwabach

Nürnberg

Südwestpark 67, 90449 Nürnberg

Weißenburg

Am Richterfeld 4, 91781 Weißenburg i. Bay.

Mandate betreuen wir darüber hinaus in ganz Bayern – von München und Augsburg über Regensburg, Ingolstadt und Würzburg bis Bamberg, Bayreuth und Passau – sowie bundesweit.

Häufige Fragen zum Datenschutz in Bayern

Welche Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist in Bayern zuständig?
Bayern hat als einziges Bundesland zwei getrennte Aufsichtsbehörden. Für nicht-öffentliche Stellen – Unternehmen, Praxen, Kanzleien, Vereine – ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit Sitz in Ansbach zuständig. Für öffentliche Stellen – Behörden, Kommunen, staatliche Einrichtungen – ist es der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) in München. Mehr dazu auf unserer Seite BayLDA.
Muss der Datenschutzbeauftragte in Bayern ansässig sein?
Nein. Die DSGVO schreibt keinen Sitz vor – entscheidend sind Fachkunde, Zuverlässigkeit und die Erreichbarkeit für Betroffene und Aufsicht. In der Praxis hat räumliche Nähe trotzdem Vorteile: Begehungen, Audits und Präsenzschulungen lassen sich ohne Reisekostendiskussion terminieren, und die Behördenpraxis des BayLDA kennt man besser, wenn man laufend damit zu tun hat.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter in Bayern?
Bei CMD ab 190 € pro Monat zzgl. USt., je nach Mitarbeiterzahl, Branche und Risiko der Verarbeitungen. Der Preis wird vorab fix vereinbart. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie unter Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten.
Ab wann muss ein bayerisches Unternehmen einen DSB benennen?
Nach § 38 BDSG, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – das gilt bundesweit, also auch in Bayern. Unabhängig von dieser Zahl greift Art. 37 DSGVO, wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher regelmäßiger Überwachung besteht oder umfangreich besondere Datenkategorien nach Art. 9 verarbeitet werden, etwa Gesundheitsdaten.
Betreuen Sie auch außerhalb Bayerns?
Ja, wir arbeiten bundesweit. Die laufende Betreuung ist standortunabhängig; für Termine vor Ort sind unsere drei Standorte in Mittelfranken der Ausgangspunkt.
Prüft das BayLDA aktiv, oder wird nur auf Beschwerden reagiert?
Beides. Das BayLDA führt regelmäßig anlasslose Prüfungen zu Schwerpunktthemen durch und schreibt dafür Unternehmen direkt an – meist mit Fragebogen und gesetzter Frist. Daneben geht es Beschwerden Betroffener und gemeldeten Datenschutzverletzungen nach.

Datenschutz in Bayern, der die Prüfung übersteht

Wir sagen Ihnen im kostenfreien Erstgespräch, ob Benennungspflicht besteht und was in Ihrem Fall wirklich zu tun ist.